Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1425 Inkrafttreten: 1971-09-03 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1971-09-02 BGBl-Id: bgbl1-1971-88-1
859 B
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GEWSTG — 1971-09-02
- Titel: Gesetz zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes
- Typ: Änderung
- Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1425
- Inkrafttreten: 1971-09-03 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1971/88#page=1
- Kurz: Das Gesetz fügt dem Gewerbesteuergesetz eine neue Ziffer hinzu, die private Schulen und berufsbildende Einrichtungen von der Gewerbesteuermessung ausnimmt, sofern sie umsatzsteuerbefreit sind und unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienen. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und ist erstmals für den Erhebungszeitraum 1971 anzuwenden.
Betroffene Stellen
- § 3: Hinzufügung von Ziffer 13 zur Auflistung
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.