Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 59 Inkrafttreten: 1971-01-26 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1971-01-26 BGBl-Id: bgbl1-1971-7-3
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- Art. 1 § 9 Abs. 5: Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz bestätigt
- Art. 1 § 5 Abs. 5: Teilweise Nichtigkeitsfeststellung: Unterrichtung des Betroffenen ohne Gefährdung des Zweckes der Beschränkung ist erforderlich