Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 1520 Inkrafttreten: 1970-12-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1970-11-13 BGBl-Id: bgbl1-1970-102-3
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Stellen dieser Station
- Überschrift des Ersten Abschnittes: Neue Überschrift: 'Deckungsvorsorge in Fällen, bei denen eine Haftung nach § 25 des Atomgesetzes in Betracht kommt'
- § 1 Satz 1: Ersetzung von 'Anlagen im Sinne des § 7 des Atomgesetzes (Atomanlagen)' durch 'Anlagen und Tätigkeiten, bei denen eine Haftung nach § 25 des Atomgesetzes in Betracht kommt'
- § 5: Mehrere Änderungen an der Überschrift, Absatz 1 Nr. 1, und Absatz 4
- § 6: Mehrere Änderungen an der Überschrift, Absatz 1 Satz 1, Absatz 3, und neue Absätze 4 und 5
- § 7: Neue Fassung des gesamten § 7
- § 8: Mehrere Änderungen an Absatz 1 Satz 1, Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3, und Absatz 4
- Überschrift des Zweiten Abschnittes: Neue Überschrift: 'Deckungsvorsorge in sonstigen Fällen'
- § 10: Mehrere Änderungen an der Überschrift, Absatz 1 Nummer 2, und neue Nummer 3
- § 11: Mehrere Änderungen an Absatz 1, neue Absätze 2 und 3, und Umbenennung des bisherigen Absatz 2 in Absatz 4
- § 13 Abs. 2: Mehrere Änderungen an Satz 2, neue Satz 3, und Umbenennung des bisherigen Satz 3 in Satz 4
- § 15: Gesamte Streichung des § 15
- § 17 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes 1