Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1557 Inkrafttreten: 1971-09-11 (§ 5 b des Deutschen Richtergesetzes); 1972-06-11 (übrige Vorschriften) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1971-09-15 BGBl-Id: bgbl1-1971-96-1
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Stellen dieser Station
- § 5 Abs. 3 und 4: Fällt weg.
- § 5 a, 5 b, 5 c, 5 d: Neue Paragraphen eingefügt.
- § 10 Abs. 2 Satz 1: Neue Nummer 5 hinzugefügt.
- § 12 Abs. 2: Neue Fassung erhalten.
- § 17: Neuer Absatz 2 eingefügt, Absätze 2 und 3 neu nummeriert.
- § 22: Neuer Absatz 4 eingefügt, Absatz 4 neu nummeriert.
- § 112 a: Wird aufgehoben.