Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1557 Inkrafttreten: 1971-09-11 (§ 5 b des Deutschen Richtergesetzes); 1972-06-11 (übrige Vorschriften) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1971-09-15 BGBl-Id: bgbl1-1971-96-1
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DRIG — 1971-09-15
- Titel: Gesetz zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes
- Typ: Änderung
- Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1557
- Inkrafttreten: 1971-09-11 (§ 5 b des Deutschen Richtergesetzes); 1972-06-11 (übrige Vorschriften)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1971/96#page=1
- Kurz: Das Gesetz ändert das Deutsche Richtergesetz und andere Gesetze, insbesondere bezüglich der Ausbildung und Prüfungen für Richter und Beamte. Es führt neue Vorschriften für den Vorbereitungsdienst und die Einstufige Ausbildung ein und passt die Befähigungsbedingungen für verschiedene Laufbahnen an.
Betroffene Stellen
- § 5 Abs. 3 und 4: Fällt weg.
- § 5 a, 5 b, 5 c, 5 d: Neue Paragraphen eingefügt.
- § 10 Abs. 2 Satz 1: Neue Nummer 5 hinzugefügt.
- § 12 Abs. 2: Neue Fassung erhalten.
- § 17: Neuer Absatz 2 eingefügt, Absätze 2 und 3 neu nummeriert.
- § 22: Neuer Absatz 4 eingefügt, Absatz 4 neu nummeriert.
- § 112 a: Wird aufgehoben.
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.