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LawGit Spiegel c0466abd6c BGBl. 1965 I S. 21 · Verordnung · Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne sowie über die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung)
Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 21
Inkrafttreten: 1965-04-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1965-02-16

BGBl-Id: bgbl1-1965-4-3
1970-01-01 01:38:10 +00:00

771 B

BBAUG — 1965-02-16

  • Titel: Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne sowie über die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung)
  • Typ: Verordnung
  • Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 21
  • Inkrafttreten: 1965-04-01
  • Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/4#page=1
  • Kurz: Die Verordnung regelt die Ausarbeitung von Bauleitplänen und die Darstellung des Planinhalts durch Planzeichen. Sie legt fest, welche Unterlagen und Zeichen verwendet werden müssen, um den Planinhalt eindeutig darstellen zu können.

Betroffene Stellen

Keine einzelnen Stellen ermittelt.

Wortlaut

Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.