Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 2064 Inkrafttreten: 1972-01-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1971-12-24 BGBl-Id: bgbl1-1971-133-3
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Stellen dieser Station
- § 1 Abs. 2: Vorschriften der Rheinschiffahrtpolizeiverordnung werden nicht berührt
- § 9 Satz 1: Fahrzeuge mit Schiffsattest für den Rhein benötigen keinen Zulassungsschein
- § 41: Verschiedene Änderungen an den Bestimmungen für Flüssiggasanlagen und andere Anforderungen
- Anlage 5: Ergänzung der Farbenunterscheidungsanforderungen
- Anlage 6: Einfügung von Berechtigungen und Streckenangaben