Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 1461 Inkrafttreten: 1993-08-15 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1993-08-14 BGBl-Id: bgbl1-1993-44-6
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- § 6 Abs. 2 Nr. 5: Nummer 5 wird gestrichen
- § 6 Abs. 2 Nr. 9: Angabe 'Datapostsendungen' wird durch 'EMS-Kurierpostsendungen' ersetzt
- § 6 Abs. 2 Nr. 10: Neue Formulierung für Sendungen mit Waren bis 50 DM Wert
- § 18 Abs. 2 Nr. 2: Zahl 800 wird durch 1500 ersetzt
- § 18 Abs. 3: Zahl 800 wird durch 1500 ersetzt
- § 36 Abs. 2: Neue Formulierung für Landgänge von Schiffspassagieren
- § 36 Abs. 6 Satz 3: Komma nach Nummer 2 wird durch Punkt ersetzt, Nummer 3 wird gestrichen
- § 86: Gesamter Absatz wird gestrichen
- § 135 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe a: Wort 'ausländischen' wird gestrichen
- § 148 Abs. 1: Wort 'eingangsabgabenpflichtig' wird durch 'einfuhrabgabenpflichtig' ersetzt, 'Eingangsabgaben' durch 'Einfuhrabgaben', 'noch zu den Zollfreigebieten' durch 'der Gemeinschaft noch zu der Insel Helgoland'
- § 148 Abs. 2: Neue Formulierung für pauschalierte Einfuhrabgabensätze
- § 148 Abs. 3: Wort 'Eingangsabgaben' wird durch 'Einfuhrabgaben' ersetzt
- § 148a Abs. 1 Nr. 1: Angaben '§ 2 Abs. 3,', '§ 4 Abs. 2 Satz 2,' und '§ 13 Abs. 1,' werden gestrichen
- § 148a Abs. 1 Nr. 4: Nummer 4 wird aufgehoben
- § 148a Abs. 1 Nr. 5: Angabe '§ 86 Abs. 2,' wird gestrichen
- § 148b Abs. 1 und 2: Neue Formulierung für Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 382 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung
- § 148b Abs. 3: Bisheriger Absatz 3 wird Absatz 4
- § 148b Abs. 4: Bisheriger Absatz 4 wird aufgehoben
- § 149: Gesamter Absatz wird gestrichen