Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 654
Inkrafttreten: 1965-08-06; 1965-09-30 (Saatgut anerkennungs- oder zulassungspflichtiger Arten, das sich bei Inkrafttreten des Gesetzes im Geltungsbereich des Gesetzes befindet und nicht anerkannt oder zugelassen ist, für nichtlandwirtschaftliche Saatzwecke)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm
Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1965-08-05
BGBl-Id: bgbl1-1965-34-3