Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 662 Inkrafttreten: 1956-07-25 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1956-07-24 BGBl-Id: bgbl1-1956-36-2
450 B
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§ 100
Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 1956-07-24 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 662
§ 100 Abs. 1: Neufassung des § 100 Abs. 1 mit Bestimmungen zur Versorgung bei Amtsende
§ 100 Abs. 2: Streichung des § 100 Abs. 2
§ 100 Abs. 3: Neufassung des § 100 Abs. 3 (jetzt Abs. 2) mit Bestimmungen zur Versorgung der Hinterbliebenen