Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 597 Inkrafttreten: 1966-10-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1966-09-29 BGBl-Id: bgbl1-1966-45-3
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BDO — 1966-09-29
- Titel: Anordnung zur Durchführung der Bundesdisziplinarordnung für die Bundesfinanzverwaltung
- Typ: Sonstige
- Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 597
- Inkrafttreten: 1966-10-01
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1966/45#page=1
- Kurz: Die Anordnung legt die Zuständigkeiten und Befugnisse der Dienstvorgesetzten in der Bundesfinanzverwaltung sowie die Zuständigkeit der Bundesdisziplinarkammer für Beamte im Ausland fest. Sie tritt am 1. Oktober 1966 in Kraft.
Betroffene Stellen
- § 21 Abs. 4: Befugnisse der obersten Dienstbehörde im Vorermittlungsverfahren gegen Ruhestandsbeamte
- § 24: Dienstvorgesetzte und Befugnisse zur Verhängung von Geldbußen
- § 33 Abs. 1: Zuständigkeit der Bundesdisziplinarkammer für Beamte im Ausland
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.