Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 1680 Inkrafttreten: 1957-10-03 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1957-10-02 BGBl-Id: bgbl1-1957-54-3
981 B
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ARBNERFG — 1957-10-02
- Titel: Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 1680
- Inkrafttreten: 1957-10-03 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1957/54#page=6
- Kurz: Die Verordnung regelt die Bestellung und die Voraussetzungen für Beisitzer der Schiedsstelle gemäß dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen. Sie legt auch fest, wie die Beisitzer entschädigt werden und welche besonderen Bestimmungen für Berlin gelten.
Betroffene Stellen
- § 30 Abs. 4 und 5: Erweiterung der Besetzung der Schiedsstelle
- § 24: Verpflichtung der Beisitzer auf die Bestimmungen
- § 47 Abs. 5: Übertragung der Befugnis zur Berufung von Beisitzern
- § 47 Abs. 1: Geltung im Land Berlin
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.