Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 85 Inkrafttreten: 1964-01-01 (Artikel I, III, IV und V); 1964-02-28 (Artikel II und VI) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1964-02-27 BGBl-Id: bgbl1-1964-8-1
2.1 KiB
2.1 KiB
2-NOG — 1964-02-27
- Titel: Zweites Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopferrechts (Zweites Neuordnungsgesetz - 2. NOG)
- Typ: Änderung
- Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 85
- Inkrafttreten: 1964-01-01 (Artikel I, III, IV und V); 1964-02-28 (Artikel II und VI)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1964/8#page=1
- Kurz: Das Gesetz ändert und ergänzt das Bundesversorgungsgesetz sowie andere Vorschriften des Kriegsopferrechts, insbesondere bezüglich der Anerkennung von Gesundheitsschäden und der Anwendung des Gesetzes auf verschiedene Gruppen von Kriegsopfern.
Betroffene Stellen
- § 41 Abs. 1: Streichung der Worte 'oder bis zur Altersgrenze oder bis zur Verheiratung bezogen haben'
- § 43: Einfügung der Zahl '40 a' nach der Zahl '40'
- § 44 Abs. 1 Satz 2: Streichung der Worte '; sie ist binnen drei Jahren nach der Wiederverheiratung zu beantragen'
- § 44 Abs. 5: Neue Fassung des Absatzes 5
- § 45 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes 1
- § 45 Abs. 3: Streichung des Absatzes 3
- § 45 Abs. 4: Neue Fassung des Absatzes 4
- § 45 Abs. 5: Neue Fassung des Absatzes 5
- § 46: Ersetzung der Zahlen '30' und '60' durch '35' und '70'
- § 47 Abs. 1: Ersetzung der Zahlen '60' und '90' durch '70' und '100'
- § 47 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2
- § 47 Abs. 3 und 4: Streichung der Absätze 3 und 4
- § 48 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung der Zahl '80' durch '70'
- § 48 Abs. 2: Einfügung der Zahl '40 a' nach der Zahl '40'
- § 49: Neue Fassung des § 49
- § 50 Abs. 1 und 2: Streichung der Absätze 1 und 2
- § 50 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3
- § 51: Neue Fassung des § 51
- § 52 a: Streichung des § 52 a
- § 53 Satz 2: Ersetzung der Zahlen '500' und '250' durch '750' und '375'
- § 55: Neue Fassung des § 55
- § 60: Neue Fassung des § 60
- § 60 a: Neue Fassung des § 60 a
- § 61: Neue Fassung des § 61
- § 62: Neue Fassung des § 62
- § 64: Neue Fassung des § 64
- § 64 a bis 64 e: Einfügung der neuen Abschnitte 64 a bis 64 e
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.