Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 343 Inkrafttreten: 1959-01-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1958-05-20 BGBl-Id: bgbl1-1958-15-7
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- § 7: Neue Vorschriften zur Ausstellung von Lohnsteuerkarten durch die Gemeindebehörde
- § 8: Neue Vorschriften zur Kinderermäßigung
- § 8a: Neue Vorschriften zur Steuerklasse bei Ehefrauen
- § 17a: Neue Vorschriften zur Eintragung des Zusatzvermerks „Z“ auf der Lohnsteuerkarte in bestimmten Fällen durch das Finanzamt
- § 18: Neue Vorschriften zur Ergänzung der Lohnsteuerkarte wegen Änderung der Steuerklasse und der Zahl der Kinder
- § 18a: Neue Vorschriften zur zeitlichen Wirksamkeit von Änderungen oder Ergänzungen der Lohnsteuerkarte
- § 19: Neue Vorschriften zum Vermerk über Änderungen der Lohnsteuerkarte
- § 20a: Neue Vorschriften zur Berücksichtigung von Sonderausgaben auf der Lohnsteuerkarte
- § 8 Abs. 4 Sätze 2 und 3: Vorschriften zur Berichtigung der Lohnsteuerkarte, wenn die Voraussetzungen für die Steuerermäßigung weggefallen sind
- § 25 b: Neue Vorschriften für Freibeträge für besondere Fälle, wie Vertriebene, Heimatvertriebene, Flüchtlinge, politisch Verfolgte, Spätheimkehrer und Totalschaden
- § 26: Neue Vorschriften für Pauschbetrag für körperbehinderte Arbeitnehmer
- § 26a: Neue Vorschriften für Altersfreibetrag
- § 27: Neue Vorschriften für die Art der Berücksichtigung der steuerfreien Beträge auf der Lohnsteuerkarte
- § 28: Neue Vorschriften für den Zeitpunkt der Berücksichtigung der Änderungen auf der Lohnsteuerkarte
- § 28a: Neue Vorschriften für die Nachforderung von Lohnsteuer in bestimmten Fällen
- § 41: Neue Vorschriften zur Abführung der Lohnsteuer, einschließlich der Fristen und Bedingungen.
- § 42: Streichung des § 42.
- § 43: Definition der Betriebstätte im Sinne der Verordnung.
- § 44: Neue Vorschriften zur Lohnsteueranmeldung, einschließlich der Fristen und Inhalt der Anmeldung.
- § 45: Neue Vorschriften zur Handhabung von Unregelmäßigkeiten bei der Abführung der Lohnsteuer.
- § 46: Neue Vorschriften zur Haftung für die Lohnsteuer, einschließlich der Haftung des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers.
- § 47: Neue Vorschriften zur Lohnsteuerbescheinigung, einschließlich der Fristen und Inhalt der Bescheinigung.
- § 48: Neue Vorschriften zur Ausstellung von Lohnzetteln, einschließlich der Fristen und Inhalt des Lohnzettels.
- § 20a Abs. 2: Neue Regelungen für Sonderausgaben, insbesondere für Beiträge an Bausparkassen, Kapitalansammlungsverträge, Anteile an Genossenschaften, Sparverträge, Kirchensteuer, Vermögensteuer, Kindergeld, mildtätige und gemeinnützige Zwecke.
- § 20b: Neue Regelungen für Aufwendungen, die nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz prämienbegünstigt sind.
- § 20c: Der Abschnitt § 20c wird gestrichen.
- § 21: Neue Regelungen für Mehrere Dienstverhältnisse, insbesondere für die Berücksichtigung von Werbungskosten und Sonderausgaben.
- § 22: Neue Regelungen für mitverdienende Ehefrau, insbesondere für die Berücksichtigung von Werbungskosten und Sonderausgaben.
- § 23: Der Abschnitt § 23 wird gestrichen.
- § 24: Der Abschnitt § 24 wird gestrichen.
- § 25: Neue Regelungen für außergewöhnliche Belastungen, insbesondere für die Berücksichtigung von zwangsläufigen Aufwendungen.
- § 25a: Neue Regelungen für außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen, insbesondere für den Unterhalt und Berufsausbildung von Personen, die keine Kinderermäßigung erhalten.
- § 35: Neue Vorschriften zur Bemessung der Lohnsteuer bei bestimmten sonstigen Bezügen
- § 35a: Neue Vorschriften zur Bemessung der Lohnsteuer nach einem festen Vomhundertsatz bei bestimmten sonstigen Bezügen
- § 35b: Neue Vorschriften zur Bemessung der Lohnsteuer nach Vomhundertsätzen in anderen Fällen
- § 36: Neue Vorschriften zur Berechnung der Lohnsteuer bei mehreren Dienstverhältnissen
- § 37: Neue Vorschriften zur Berechnung der Lohnsteuer bei Nichtvorlegung der Lohnsteuerkarte
- § 38: Neue Vorschriften zur Behandlung von im Ausland wohnhaften Beamten
- § 39: Streichung des § 39
- § 40: Neue Vorschriften zur Steuerpflicht von beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern
- § 9: Neue Vorschriften zur Kennzeichnung der Lohnsteuerkarten, einschließlich der Nummerierung und der Einträge in der Urliste oder Haushaltsliste.
- § 10: Neue Vorschriften zur Aushändigung der Lohnsteuerkarten, einschließlich der Fristen und der öffentlichen Bekanntmachung.
- § 11: Neue Vorschriften zur Verpflichtung des Arbeitnehmers, die Ausschreibung einer Lohnsteuerkarte zu beantragen.
- § 12: Neue Vorschriften zur Nachträglichen Ausschreibung von Lohnsteuerkarten und zur Übermittlung an das Finanzamt.
- § 14: Neue Vorschriften zur Ausstellung mehrerer Lohnsteuerkarten und zur Eintragung von Hinzurechnungsvermerken.
- § 14a: Neue Vorschriften zur Eintragung von Hinzurechnungsvermerken auf der Lohnsteuerkarte in bestimmten Fällen durch die Gemeindebehörde.
- § 15: Neue Vorschriften zur Erlassung weiterer Anordnungen und Bekanntmachungen über die Lohnsteuerkarten.
- § 16: Neue Vorschriften zum Verlust der Lohnsteuerkarte und zur Ersetzung.
- § 17: Neue Vorschriften zum Verbot privater Änderungen auf der Lohnsteuerkarte.
- § 32 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Berücksichtigung von Freibeträgen bei der Lohnsteuerberechnung
- § 32 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Berechnung der Lohnstufen und Lohnsteuer für verschiedene Lohnzahlungszeiträume
- § 32 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Berechnung der Lohnstufen und Lohnsteuer für Lohnzahlungszeiträume, die nicht in vollen Wochen oder Monaten bestehen
- § 32 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Berechnung der Lohnstufen und Lohnsteuer, insbesondere bei Bruchteilen von Pfennigen
- § 32a: Neue Vorschriften zur Berechnung der Lohnsteuer von bestimmten Zuschlägen
- § 32b: Neue Vorschriften zur Steuerermäßigung bei ausländischem Arbeitslohn
- § 33: Neue Vorschriften zur Definition des Lohnzahlungszeitraums
- § 34 1): Neue Vorschriften zur Anwendung der Lohnsteuertabelle
- § 34 2): Neue Vorschriften zur Anwendung der Lohnsteuertabelle in speziellen Fällen
- § 35 2): Neue Vorschriften zur Bemessung der Lohnsteuer nach Pauschsteuersätzen bei sonstigen Bezügen
- § 48 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Angaben im Lohnzettel, einschließlich der steuerfreien Prämien für Verbesserungsvorschläge.
- § 49: Neue Vorschriften für die Lohnsteuer-Einbehaltung und -Abführung durch öffentliche Kassen.
- § 50: Neue Vorschriften für die Außenprüfung der Lohnsteuer-Einbehaltung und -Abführung.
- § 51: Neue Vorschriften für den Umfang der Außenprüfung.
- § 52: Neue Vorschriften für die Führung der Arbeitgebergardei und die planmäßige Außenprüfung.
- § 53: Neue Vorschriften für die Verpflichtungen der Arbeitgeber bei der Außenprüfung.
- § 54: Neue Vorschriften für die Verpflichtungen der Arbeitnehmer bei der Außenprüfung.
- § 55: Neue Vorschriften für die Mitwirkung der Versicherungsträger bei der Lohnsteuer-Prüfung.
- § 56: Neue Vorschriften für die Anrufungsauskünfte des Finanzamts.
- § 57: Neue Vorschriften für die Zuständigkeit in besonderen Fällen.
- § 58: Neue Vorschriften für den Anwendungszeitraum der Verordnung.
- § 29 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Vorlegung und Aufbewahrung der Lohnsteuerkarte
- § 29 Abs. 2: Neue Vorschriften zur vorübergehenden Ausgabe der Lohnsteuerkarte und Rückgabe bei Beendigung des Dienstverhältnisses
- § 30 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Einbehaltung der Lohnsteuer bei Lohnzahlungen
- § 30 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Einbehaltung der Lohnsteuer bei Abschlagzahlungen
- § 30 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Berechnung der Lohnsteuer bei unzureichenden Mitteln
- § 30 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Deckung der Lohnsteuer bei Sachbezügen
- § 30 Abs. 5: Neue Vorschriften zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
- § 31 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Führung des Lohnkontos
- § 31 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Eintragung von persönlichen Daten im Lohnkonto
- § 31 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Eintragung von Lohnabrechnungen im Lohnkonto
- § 31 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Aufbewahrung des Lohnkontos
- § 31 Abs. 5: Neue Vorschriften zur Führungsverpflichtung des Lohnkontos