Fundstelle: BGBl. 1963 I S. 769 Inkrafttreten: 1963-10-06 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1963-10-05 BGBl-Id: bgbl1-1963-58-1
929 B
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USTDB — 1963-10-05
- Titel: Verordnung zur Durchführung der umsatzsteuerlichen Vorschriften des Zusatzabkommens vom 3. August 1959 zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages vom 19. Juni 1951 über die Rechtsstellung ihrer Truppen - NATO-Truppenstatut - (UmsatzsteuerVO-NATO-ZA)
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1963 I S. 769
- Inkrafttreten: 1963-10-06 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1963/58#page=1
- Kurz: Die Verordnung regelt die umsatzsteuerliche Behandlung von Lieferungen und Leistungen an NATO-Truppen und deren ziviles Gefolge in der Bundesrepublik Deutschland. Sie tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Betroffene Stellen
Keine einzelnen Stellen ermittelt.
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.