Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 723 Inkrafttreten: 1961-06-16 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1961-06-15 BGBl-Id: bgbl1-1961-40-3
269 B
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§ 44
Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 1961-06-15 — Gesetz über die Altersgrenzen der Berufssoldaten Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 723
§ 44: Neufassung des § 44 mit neuen Regelungen für den Eintritt in den Ruhestand.