Fundstelle: BGBl. 1955 I S. 104 Inkrafttreten: 1955-04-01; erster nach dem 27. März 1955 beginnender Lohnzahlungszeitraum (bei Lohnzahlungszeiträumen, die nicht mit dem Kalendermonat zusammenfallen) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1955-03-17 BGBl-Id: bgbl1-1955-8-7
372 B
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Verlauf
- 1955-03-17 · BGBl. 1955 I S. 104 — Verordnung über die Neufestsetzung der Beiträge für die pflichtversicherten Selbständigen, Teilbeschäftigten und unständig Beschäftigten, die Selbstversicherten und die freiwillig Weiterversicherten in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten (Beitragsmarken-Verordnung)