Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 154 Inkrafttreten: 1951-03-03 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1951-03-02 BGBl-Id: bgbl1-1951-10-3
815 B
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RFV — 1951-03-02
- Titel: Verordnung über den Ersatz von Fürsorgekosten
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 154
- Inkrafttreten: 1951-03-03 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1951/10#page=20
- Kurz: Die Verordnung regelt den Ersatz von Fürsorgekosten und setzt Voraussetzungen für die Geltendmachung von Ersatzansprüchen, insbesondere im Hinblick auf das Einkommen und das Vermögen des Unterstützten oder Ersatzpflichtigen.
Betroffene Stellen
- § 25: Regelung des Ersatzanspruchs gegen den Unterstützten
- § 25a: Regelung des Ersatzanspruchs gegen den Ersatzpflichtigen
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.