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LawGit Spiegel 32c4bf0204 BGBl. 1951 I S. 154 · Verordnung · Verordnung über den Ersatz von Fürsorgekosten
Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 154
Inkrafttreten: 1951-03-03 (Tag nach der Verkündung)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1951-03-02

BGBl-Id: bgbl1-1951-10-3
1970-01-01 00:13:10 +00:00

815 B

RFV — 1951-03-02

  • Titel: Verordnung über den Ersatz von Fürsorgekosten
  • Typ: Verordnung
  • Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 154
  • Inkrafttreten: 1951-03-03 (Tag nach der Verkündung)
  • Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1951/10#page=20
  • Kurz: Die Verordnung regelt den Ersatz von Fürsorgekosten und setzt Voraussetzungen für die Geltendmachung von Ersatzansprüchen, insbesondere im Hinblick auf das Einkommen und das Vermögen des Unterstützten oder Ersatzpflichtigen.

Betroffene Stellen

  • § 25: Regelung des Ersatzanspruchs gegen den Unterstützten
  • § 25a: Regelung des Ersatzanspruchs gegen den Ersatzpflichtigen

Wortlaut

Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.