Fundstelle: BGBl. 1963 I S. 745 Inkrafttreten: 1963-10-01; 1963-09-26 (Tag nach der Verkündung; § 4) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1963-09-25 BGBl-Id: bgbl1-1963-56-1
893 B
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KO — 1963-09-25
- Titel: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen sowie des Gesetzes über die Entschädigung der ehrenamtlichen Beisitzer bei den Gerichten
- Typ: Änderung
- Fundstelle: BGBl. 1963 I S. 745
- Inkrafttreten: 1963-10-01; 1963-09-26 (Tag nach der Verkündung; § 4)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1963/56#page=1
- Kurz: Das Gesetz ändert die Entschädigungen für Zeugen, Sachverständige und ehrenamtliche Richter, insbesondere durch Anpassung der Entschädigungsbeträge und Einführung neuer Regelungen für spezielle Fälle.
Betroffene Stellen
- § 137 Nr. 3 Halbsatz 2: Anpassung der Entschädigung für Sachverständige
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.