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LawGit Spiegel 04f9242bae BGBl. 1963 I S. 745 · Änderung · Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen sowie des Gesetzes über die Entschädigung der ehrenamtlichen Beisitzer bei den Gerichten
Fundstelle: BGBl. 1963 I S. 745
Inkrafttreten: 1963-10-01; 1963-09-26 (Tag nach der Verkündung; § 4)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1963-09-25

BGBl-Id: bgbl1-1963-56-1
1970-01-01 01:29:40 +00:00

893 B

KO — 1963-09-25

  • Titel: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen sowie des Gesetzes über die Entschädigung der ehrenamtlichen Beisitzer bei den Gerichten
  • Typ: Änderung
  • Fundstelle: BGBl. 1963 I S. 745
  • Inkrafttreten: 1963-10-01; 1963-09-26 (Tag nach der Verkündung; § 4)
  • Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1963/56#page=1
  • Kurz: Das Gesetz ändert die Entschädigungen für Zeugen, Sachverständige und ehrenamtliche Richter, insbesondere durch Anpassung der Entschädigungsbeträge und Einführung neuer Regelungen für spezielle Fälle.

Betroffene Stellen

  • § 137 Nr. 3 Halbsatz 2: Anpassung der Entschädigung für Sachverständige

Wortlaut

Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.