Fundstelle: BGBl. 1955 I S. 17 Inkrafttreten: 1955-01-01 (ganzes Gesetz außer § 9); 1955-02-01 (§ 9) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1955-01-11 BGBl-Id: bgbl1-1955-2-1
496 B
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§ 9
Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 1955-01-11 — Gesetz über die Anpassung der Leistungen für Kinder in der gesetzlichen Unfallversicherung, in den gesetzlichen Rentenversicherungen, in der Arbeitslosenversicherung und Arbeitslosenfürsorge sowie in der Kriegsopferversorgung an das Kindergeldgesetz (Kindergeldanpassungsgesetz) Fundstelle: BGBl. 1955 I S. 17
§ 9: Änderungen im Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung