Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1665 Inkrafttreten: 1962-07-01; 1961-09-15 (§§ 114 und 116) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1961-09-14 BGBl-Id: bgbl1-1961-73-2
306 B
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§ 29
Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 1961-09-14 — Deutsches Richtergesetz Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1665
§ 29 Abs. 1: Es wird ein neuer Satz 2 hinzugefügt, der die Vorsitzendenschaft von Richtern auf Probe im ersten Jahr nach Ernennung einschränkt.