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LawGit Spiegel 842b3c0963 BGBl. 1954 I S. 503 · Änderung · Gesetz zur Änderung des Geschäftsraummietengesetzes
Fundstelle: BGBl. 1954 I S. 503
Inkrafttreten: 1954-12-29 (Tag nach der Verkündung)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1954-12-28

BGBl-Id: bgbl1-1954-44-3
1970-01-01 00:36:27 +00:00

1.4 KiB

GESRAG — 1954-12-28

  • Titel: Gesetz zur Änderung des Geschäftsraummietengesetzes
  • Typ: Änderung
  • Fundstelle: BGBl. 1954 I S. 503
  • Inkrafttreten: 1954-12-29 (Tag nach der Verkündung)
  • Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1954/44#page=3
  • Kurz: Das Gesetz ändert das Geschäftsraummietengesetz, insbesondere durch die Anpassung von Begriffen und Fristen, um die wirtschaftliche Lebensgrundlage des Mieters besser zu schützen.

Betroffene Stellen

  • § 8 Abs. 1: Ersetzung von 'erhebliche wirtschaftliche Nachteile für den Mieter' durch 'für den Mieter eine erhebliche Gefährdung seiner derzeitigen wirtschaftlichen Lebensgrundlage'
  • § 10 Abs. 1: Ersetzung von 'erhebliche wirtschaftliche Nachteile' durch 'eine erhebliche Gefährdung seiner derzeitigen wirtschaftlichen Lebensgrundlage'
  • § 10 Abs. 1 Nr. 1: Ersetzung von 'zu zumutbaren Bedingungen einen wirtschaftlich im wesentlichen gleichwertigen Ersatz' durch 'einen zumutbaren Ersatz'
  • § 20 Satz 2: Neue Fassung: 'Eine entgegenstehende Vereinbarung ist unwirksam, wenn sie vor dem 1. Januar 1955 getroffen ist und wenn die Zeit, für die das Mietverhältnis eingegangen ist, vor dem 1. Januar 1956 abläuft.'
  • § 22: Ersetzung von '31. Dezember 1954' durch '31. Dezember 1955'

Wortlaut

Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.