Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 738 Inkrafttreten: 1963-01-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1962-12-22 BGBl-Id: bgbl1-1962-53-3
456 B
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§ 8
Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 1962-12-22 — Verordnung zur Änderung der Berechnungsverordnungen Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 738
§ 8 Abs. 1 Satz 2: Neue Vorschriften für die Kosten der Bauleistungen
§ 8 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Verwaltungsleistungen
§ 8 Abs. 4: Neue Vomhundertsätze für besondere Maßnahmen
§ 8 Abs. 8: Neue Vorschriften für die Kosten der Zwischenfinanzierung