Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1865 Inkrafttreten: 1961-10-13 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1961-10-20 BGBl-Id: bgbl1-1961-84-6
1.5 KiB
1.5 KiB
BEVG — 1961-10-20
- Titel: Neufassung des Bundesevakuiertengesetzes
- Typ: Neubekanntmachung
- Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1865
- Inkrafttreten: 1961-10-13
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/84#page=1
- Kurz: Die Neufassung des Bundesevakuiertengesetzes wurde auf Grund des Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesevakuiertengesetzes vom 26. September 1961 bekanntgemacht.
Betroffene Stellen
- § 19 Abs. 1: Neue Regelung zur Ersatzpflicht von Kosten der Sozialhilfe
- § 19 Abs. 2: Neue Regelung zur Inanspruchnahme von unterhaltspflichtigen Evakuierten
- § 19a: Neue Regelung zur Betreuung am Aufenthaltsort
- § 20: Neue Regelung zu Härtefällen
- § 21: Neue Regelung zu gemeinsamen Vorschriften
- § 22: Neue Regelung zur Erschleichung von Vergünstigungen
- § 23: Neue Regelung zur Geltung des Gesetzes im Land Berlin
- § 433 Abs. 1: Neue Fassung des § 433 Abs. 1
- § 6: Neue Fassung des § 6
- § 7: Neue Fassung des § 7
- § 8: Neue Fassung des § 8
- § 9: Neue Fassung des § 9
- § 10: Neue Fassung des § 10
- § 11: Neue Fassung des § 11
- § 12: Neue Fassung des § 12
- § 12a: Neue Fassung des § 12a
- § 13: Neue Fassung des § 13
- § 14: Neue Fassung des § 14
- § 15: Neue Fassung des § 15
- § 16: Neue Fassung des § 16
- § 16a: Neue Fassung des § 16a
- § 17: Neue Fassung des § 17
- § 18: Neue Fassung des § 18
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.