Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1937 Inkrafttreten: 1961-12-02 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1961-12-02 BGBl-Id: bgbl1-1961-91-2
270 B
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§ 63
Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 1961-12-02 — Allgemeine Zollordnung Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1937
§ 63 Abs. 2: Die Zuständigkeit für die Zulassung von Ausnahmen wird von der Oberfinanzdirektion übernommen.