Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 203 Inkrafttreten: 1952-03-26 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1952-03-28 BGBl-Id: bgbl1-1952-14-3
722 B
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ARG — 1952-03-28
- Titel: Gesetz zur Abwicklung der landwirtschaftlichen Entschuldung
- Typ: Erlass
- Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 203
- Inkrafttreten: 1952-03-26
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1952/14#page=7
- Kurz: Das Gesetz regelt die Abwicklung der landwirtschaftlichen Entschuldung, insbesondere die Auflösung bestehender Schuldenregelungen und die Übertragung von Rechten und Pflichten auf die Landwirtschaftliche Rentenbank.
Betroffene Stellen
- §§ 91 bis 94: Außer Kraft treten
- Art. 11: Außer Kraft treten
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.