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LawGit Spiegel d7e73abd47 BGBl. 2017 I S. 3299 · Änderung · Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 3299
Inkrafttreten: 2018-01-01 (ganzes Gesetz, außer Artikel 2 und 4); ? (Artikel 2 und 4: am ersten Tag des Monats, der auf den Tag folgt, an dem die Europäische Kommission die erforderliche beihilferechtliche Genehmigung erteilt oder die Anzeige erfolgt, aber nicht vor 2018-01-01)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2017-09-04

BGBl-Id: bgbl1-2017-60-3
2017-09-04 12:00:00 +00:00

599 B

Stellen dieser Station

  • § 37 Nummer 4: Neue Vorschriften zur Zulassung alternativer sicherer Verfahren zur Authentifizierung und Sicherung der elektronisch übermittelten Daten eingefügt.
  • § 37 Nummer 5: Neue Vorschriften zur Verfahrensvereinfachung durch Datenfernübertragung eingefügt.
  • § 37 Nummer 5 Buchstabe a-g: Detaillierte Regelungen zur Datenfernübertragung, einschließlich Voraussetzungen, Form, Verarbeitung, Sicherung, Übermittlung, Zuständigkeit, Mitwirkungspflichten und Haftung eingefügt.
  • § 37 Nummer 6 und 7: Bestehende Nummern 5 und 6 werden zu Nummern 6 und 7.