Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 1061 Inkrafttreten: 1957-08-08 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1957-08-08 BGBl-Id: bgbl1-1957-40-3
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UNFALLZULAGENGESETZ — 1957-08-08
- Titel: Gesetz zur Änderung und Ergänzung von Vorschriften der Kindergeldgesetze
- Typ: Änderung
- Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 1061
- Inkrafttreten: 1957-08-08
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1957/40#page=5
- Kurz: Das Gesetz ändert und ergänzt verschiedene Vorschriften der Kindergeldgesetze, insbesondere bezüglich der Berechtigung, Höhe und Verwaltung des Kindergeldes. Es betrifft auch die Anpassung anderer Gesetze, die mit Kindergeldleistungen zusammenhängen.
Betroffene Stellen
- § 6 Abs. 7 Satz 1: Erhöhung der Kinderzulage für das dritte und jedes weitere Kind auf 30 DM
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.