Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 721 Inkrafttreten: 1998-07-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1998-04-23 BGBl-Id: bgbl1-1998-22-5
393 B
393 B
Stellen dieser Station
- § 2 Abs. 2: Neue Tarifstufen für den Höchstzuschlag
- § 3 Abs. 3: Neue Tarifstufen für den Festzuschlag
- § 4 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung der Formulierung für die Verhandlungspartner
- § 5: Anpassung der Zuschlagsbeträge und Einführung eines neuen Absatzes
- § 6: Neue Regelung für zusätzliche Beträge bei Ladenschlusszeiten
- § 11: Aufhebung des § 11