Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 172 Inkrafttreten: 1957-03-15 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1957-03-14 BGBl-Id: bgbl1-1957-6-3
377 B
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§ 2
Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 1957-03-14 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, des Gesetzes über das Zugabewesen und des Rabattgesetzes Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 172
§ 2: Erlaubnis, Einigungsstellen auch bei Rechtsstreitigkeiten aus der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft zu rufen