Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 18 Inkrafttreten: nicht ermittelt Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1956-01-25 BGBl-Id: bgbl1-1956-2-5
346 B
346 B
§ 83
Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 1956-01-25 — Dritte Verordnung zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Tabaksteuergesetz Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 18
§ 83 Abs. 5: Erhöhung des Wertes von 5 auf 25
§ 83 a: Neue Vorschriften für die Herstellung von Zigarrenmattierungsmitteln