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LawGit Spiegel 2fad30f7de BGBl. 1961 I S. 119 · Erlass · Reichsnährstands-Abwicklungsgesetz
Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 119
Inkrafttreten: 1961-02-28
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1961-02-28

BGBl-Id: bgbl1-1961-11-5
1970-01-01 01:14:01 +00:00

666 B

RNAG — 1961-02-28

  • Titel: Reichsnährstands-Abwicklungsgesetz
  • Typ: Erlass
  • Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 119
  • Inkrafttreten: 1961-02-28
  • Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/11#page=3
  • Kurz: Das Gesetz regelt die Auflösung und Abwicklung des Reichsnährstands und seiner Zusammenschlüsse, einschließlich der Bestellung eines Abwicklers und der Festlegung von Anzeigepflichten für Vermögensgegenstände.

Betroffene Stellen

Keine einzelnen Stellen ermittelt.

Wortlaut

Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.