Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 119 Inkrafttreten: 1961-02-28 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1961-02-28 BGBl-Id: bgbl1-1961-11-5
666 B
666 B
RNAG — 1961-02-28
- Titel: Reichsnährstands-Abwicklungsgesetz
- Typ: Erlass
- Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 119
- Inkrafttreten: 1961-02-28
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/11#page=3
- Kurz: Das Gesetz regelt die Auflösung und Abwicklung des Reichsnährstands und seiner Zusammenschlüsse, einschließlich der Bestellung eines Abwicklers und der Festlegung von Anzeigepflichten für Vermögensgegenstände.
Betroffene Stellen
Keine einzelnen Stellen ermittelt.
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.