Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 69 Inkrafttreten: 1961-03-08 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1961-02-16 BGBl-Id: bgbl1-1961-8-3
703 B
703 B
LUFTVG — 1961-02-16
- Titel: Gesetz über Zuständigkeiten in der Luftverkehrsverwaltung
- Typ: Erlass
- Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 69
- Inkrafttreten: 1961-03-08
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/8#page=1
- Kurz: Das Gesetz ändert das Luftverkehrsgesetz und regelt die Zuständigkeiten der Länder im Auftrage des Bundes für verschiedene Aufgaben im Bereich der Luftverkehrsverwaltung.
Betroffene Stellen
- § 31: Neufassung des § 31 mit neuen Zuständigkeiten der Länder im Auftrage des Bundes
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.