Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 131 Inkrafttreten: 1956-03-27 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1956-03-27 BGBl-Id: bgbl1-1956-13-1
921 B
921 B
ZSG — 1956-03-27
- Titel: Fünftes Gesetz zur Änderung des Zuckersteuergesetzes
- Typ: Änderung
- Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 131
- Inkrafttreten: 1956-03-27
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1956/13#page=1
- Kurz: Das Gesetz ändert das Zuckersteuergesetz, insbesondere die Definition von Zucker, das Erhebungsgebiet, die Steuersätze und fügt neue Regelungen zur Durchführung hinzu.
Betroffene Stellen
- § 1 Abs. 1: Neue Definition von Zucker und Erhebungsgebiet
- § 2: Ersetzung von 'Inland' durch 'Erhebungsgebiet'
- § 3 Abs. 1: Ersetzung von 26,50 DM durch 10,-- DM
- § 3 Abs. 5: Ersetzung von 27,45 DM durch 9/10 und 12,20 DM durch 4/10 der Zuckersteuer
- § 13: Neuer Abschnitt zur Durchführung des Gesetzes
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.