Fundstelle: BGBl. 1955 I S. 176 Inkrafttreten: 1955-04-08 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1955-04-07 BGBl-Id: bgbl1-1955-11-3
801 B
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Stellen dieser Station
- § 4: Änderung der Überschrift und Einfügung von Ziffer 4
- § 8: Streichung von Sätzen im Absatz 1 und 2
- § 8a: Einfügung neuer Vorschriften zur Steuerklasse bei Ehefrauen
- § 20 Abs. 2 Ziff. 2: Neue Fassung für Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
- § 20a: Einfügung neuer Vorschriften zur Berücksichtigung bestimmter Sonderausgaben
- § 25: Neue Fassung für Außergewöhnliche Belastungen
- § 25a: Einfügung neuer Vorschriften zur Außergewöhnlichen Belastung in besonderen Fällen
- § 25b: Änderung des bisherigen § 25a
- § 26a: Einfügung neuer Vorschriften zum Altersfreibetrag
- § 27: Änderung der Überschrift, Einfügung von Absatz 3 und Neuanordnung
- § 32a: Neue Fassung für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit