Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 217 Inkrafttreten: 1970-03-05 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1970-03-04 BGBl-Id: bgbl1-1970-18-4
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SCHBAUG — 1970-03-04
- Titel: Verordnung über die Höchstbeträge der steuerlich begünstigten Herstellungskosten von Schutzräumen im Sinne der §§ 7 und 12 Abs. 3 des Schutzbaugesetzes (Höchstbetragsverordnung)
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 217
- Inkrafttreten: 1970-03-05 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1970/18#page=5
- Kurz: Die Verordnung legt die Höchstbeträge für steuerlich begünstigte Herstellungskosten von Schutzräumen fest, die bei der Bemessung der erhöhten Absetzungen nach dem Schutzbaugesetz berücksichtigt werden können.
Betroffene Stellen
- § 7 Abs. 1 Satz 2 und 3: Festlegung der Höchstbeträge für steuerlich begünstigte Herstellungskosten von Schutzräumen
- § 12 Abs. 3 Satz 1: Festlegung der Höchstbeträge für steuerlich begünstigte Herstellungskosten von Schutzräumen
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.