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LawGit Spiegel 59908b1689 BGBl. 1970 I S. 217 · Verordnung · Verordnung über die Höchstbeträge der steuerlich begünstigten Herstellungskosten von Schutzräumen im Sinne der §§ 7 und 12 Abs. 3 des Schutzbaugesetzes (Höchstbetragsverordnung)
Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 217
Inkrafttreten: 1970-03-05 (Tag nach der Verkündung)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1970-03-04

BGBl-Id: bgbl1-1970-18-4
1970-03-04 12:00:00 +00:00

1.0 KiB

SCHBAUG — 1970-03-04

  • Titel: Verordnung über die Höchstbeträge der steuerlich begünstigten Herstellungskosten von Schutzräumen im Sinne der §§ 7 und 12 Abs. 3 des Schutzbaugesetzes (Höchstbetragsverordnung)
  • Typ: Verordnung
  • Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 217
  • Inkrafttreten: 1970-03-05 (Tag nach der Verkündung)
  • Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1970/18#page=5
  • Kurz: Die Verordnung legt die Höchstbeträge für steuerlich begünstigte Herstellungskosten von Schutzräumen fest, die bei der Bemessung der erhöhten Absetzungen nach dem Schutzbaugesetz berücksichtigt werden können.

Betroffene Stellen

  • § 7 Abs. 1 Satz 2 und 3: Festlegung der Höchstbeträge für steuerlich begünstigte Herstellungskosten von Schutzräumen
  • § 12 Abs. 3 Satz 1: Festlegung der Höchstbeträge für steuerlich begünstigte Herstellungskosten von Schutzräumen

Wortlaut

Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.