Fundstelle: BGBl. 1982 I S. 1012 Inkrafttreten: 1982-07-28 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1982-07-27 BGBl-Id: bgbl1-1982-27-5
781 B
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ABSCHNITT-VI — 1982-07-27
- Titel: Allgemeine Anordnung über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich der Deutschen Bundesbahn
- Typ: Sonstige
- Fundstelle: BGBl. 1982 I S. 1012
- Inkrafttreten: 1982-07-28 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1982/27#page=20
- Kurz: Die Anordnung regelt die gerichtliche Vertretung der Deutschen Bundesbahn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis. Sie tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und hebt Abschnitt VI einer früheren Anordnung auf.
Betroffene Stellen
Keine einzelnen Stellen ermittelt.
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.