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LawGit Spiegel 8b7e78e50b BGBl. 2021 I S. 2099 · Änderung · Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 2099
Inkrafttreten: 2021-07-01; 2021-07-01 (Artikel 26)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2021-06-30

BGBl-Id: bgbl1-2021-37-6
2021-06-30 12:00:00 +00:00

1.3 KiB

RPFLG_1969 — 2021-06-30

  • Titel: Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
  • Typ: Änderung
  • Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 2099
  • Inkrafttreten: 2021-07-01; 2021-07-01 (Artikel 26)
  • Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2021/37#page=67
  • Kurz: Das Gesetz ändert mehrere Gesetze, insbesondere die Strafprozessordnung, um das Strafverfahren zu modernisieren und grundrechtliche Schranken anzupassen.

Betroffene Stellen

  • Überschrift § 31: Die Überschrift des § 31 wird neu formuliert.
  • § 31 Abs. 1 Nr. 2: In Nummer 2 wird nach den §§ 111k ein Komma und die Angabe 111l eingefügt.
  • § 31 Abs. 1 Nr. 3: In Nummer 3 wird das Wort 'und' am Ende durch ein Komma ersetzt.
  • § 31 Abs. 1 Nr. 4: In Nummer 4 wird der Punkt am Ende durch das Wort 'und' ersetzt.
  • § 31 Abs. 1 Nr. 5: Eine neue Nummer 5 wird angefügt, die die Geschäftsabwicklung bei der Vollziehung der Herausgabe von beschlagnahmten beweglichen Sachen regelt.
  • § 31 Abs. 1: Ein neuer Satz wird angefügt, der die Anwendung der Vorschriften in Bußgeldverfahren regelt.

Wortlaut

Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.