Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 2099 Inkrafttreten: 2021-07-01; 2021-07-01 (Artikel 26) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2021-06-30 BGBl-Id: bgbl1-2021-37-6
509 B
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Stellen dieser Station
- § 35 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von 'Jugendschöffen und -hilfsschöffen' durch 'Jugendschöffen und Jugendersatzschöffen'
- § 35 Abs. 4: Ersetzung von 'Jugendschöffen und -hilfsschöffen' durch 'Jugendschöffen und Jugendersatzschöffen'
- § 81 Überschrift: Neufassung der Überschrift zu 'Adhäsionsverfahren'
- § 81: Ersetzung von 'die Entschädigung des Verletzten' durch 'das Adhäsionsverfahren'
- § 109 Abs. 2 Satz 4: Ersetzung von 'Verletzten' durch 'Antragstellers'