Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 2099 Inkrafttreten: 2021-07-01; 2021-07-01 (Artikel 26) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2021-06-30 BGBl-Id: bgbl1-2021-37-6
808 B
§ 49
Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 2021-06-30 — Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 2099
§ 49 Abs. 1: Das Wort 'Hilfsschöffen' wird durch 'Ersatzschöffen' und 'Hilfsschöffenliste' durch 'Ersatzschöffenliste' ersetzt.
§ 49 Abs. 2 Satz 1: Das Wort 'Hilfsschöffe' wird durch 'Ersatzschöffe' und 'Hilfsschöffenliste' durch 'Ersatzschöffenliste' ersetzt.
§ 49 Abs. 3 Satz 3: Das Wort 'Hilfsschöffen' wird durch 'Ersatzschöffen' ersetzt.
§ 49 Abs. 3 Satz 4: Das Wort 'Hilfsschöffenliste' wird durch 'Ersatzschöffenliste' ersetzt.
§ 49 Abs. 4 Satz 1: Das Wort 'Hilfschöffe' wird durch 'Ersatzschöffe' und 'Hilfsschöffen' durch 'Ersatzschöffen' ersetzt.