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LawGit Spiegel 8b7e78e50b BGBl. 2021 I S. 2099 · Änderung · Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 2099
Inkrafttreten: 2021-07-01; 2021-07-01 (Artikel 26)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2021-06-30

BGBl-Id: bgbl1-2021-37-6
2021-06-30 12:00:00 +00:00

425 B

§ 7

Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 2021-06-30 — Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 2099

§ 7: Die Überschrift wird neu gefasst, ein neuer Satz in Absatz 1 angefügt, und in Absatz 4 werden die Wörter 'Das nach § 2 zuständige Gericht' durch 'Die nach § 2 zuständige Stelle' ersetzt.