Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 2099 Inkrafttreten: 2021-07-01; 2021-07-01 (Artikel 26) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2021-06-30 BGBl-Id: bgbl1-2021-37-6
533 B
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§ 78
Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 2021-06-30 — Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 2099
§ 78 Abs. 2 Satz 1: Einfügung der Wörter 'oder durch Übermittlung des Inhalts der Akten auf einem sicheren Übermittlungsweg' nach dem Wort 'Abruf'.
§ 78 Abs. 3 Satz 2: Einfügung der Wörter 'oder durch Übermittlung des Inhalts der Akten auf einem sicheren Übermittlungsweg' nach dem Wort 'Abruf'.