Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1841 Inkrafttreten: 2022-01-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2021-06-25 BGBl-Id: bgbl1-2021-34-5
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EAG-BEHANDV — 2021-06-25
- Titel: Verordnung über Anforderungen an die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Behandlungsverordnung – EAG-BehandV)
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1841
- Inkrafttreten: 2022-01-01
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2021/34#page=17
- Kurz: Die Verordnung regelt die Anforderungen an die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, einschließlich der Entfrachtung von Schadstoffen, der Separierung von Wertstoffen und weiterer Verwertungsmethoden.
Betroffene Stellen
- § 8: Neue Vorschriften für die Behandlung von Leuchtstofflampen, insbesondere zur Entfernung von Quecksilber und Leuchtpulver.
- § 9: Neue Vorschriften für die Behandlung von Kathodenstrahlröhren, insbesondere zur Entfernung der fluoreszierenden Beschichtung und zur Trennung von Schirm- und Konusglas.
- § 10: Neue Vorschriften für die Behandlung von Photovoltaikmodulen, insbesondere zur Trennung von Siliziumbasierten und nicht-siliziumbasierten Modulen und zur Begrenzung von Schadstoffgehalten.
- § 11: Neue Vorschriften für die Behandlung von Wärmeübertragern, insbesondere zur Entfernung und Behandlung von ozonabbauenden Gasen und chromathaltigen Lösungen.
- § 12: Neue Vorschriften für die Eigenüberwachung in Erstbehandlungsanlagen, insbesondere zur Dokumentation der Einhaltung von maximal zulässigen Werten.
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.