Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 786 Inkrafttreten: 2015-07-03; 2015-06-06 (Artikel 1 §§ 23, 33, 43, 44, 47 und 48) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2015-06-05 BGBl-Id: bgbl1-2015-21-1
603 B
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§ 6
Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 2015-06-05 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme (DGSD-Umsetzungsgesetz) Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 786
§ 6: Die Überschrift wird geändert, Absatz 1 wird neu gefasst, Absatz 2 wird aufgehoben, Absatz 3 wird zu Absatz 2 und neu gefasst, Absatz 4 wird zu Absatz 3 und neu gefasst, Absatz 5 wird zu Absatz 4, Absatz 6 wird zu Absatz 5 und neu gefasst, Absatz 7 wird zu Absatz 6 und Wörter werden gestrichen.