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LawGit Spiegel 961d49258c BGBl. 2017 I S. 94 · Verordnung · Verordnung zur Neuregelung nationaler Vorschriften über das Inverkehrbringen und die Abgabe von Chemikalien
Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 94
Inkrafttreten: 2017-01-27 (ganzes Gesetz außer Artikel 2); 2019-01-01 (Artikel 2)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2017-01-26

BGBl-Id: bgbl1-2017-4-9
2017-01-26 12:00:00 +00:00

793 B

Stellen dieser Station

  • § 8: Neue Vorschriften für die Abgabe von Stoffen und Gemischen, insbesondere bei der Identitätsfeststellung und Dokumentation.
  • § 9: Neue Vorschriften für die Identitätsfeststellung und Dokumentation bei der Abgabe von Stoffen und Gemischen.
  • § 10: Neue Vorschriften für den Versand von Stoffen und Gemischen.
  • § 11: Neue Vorschriften für die erforderliche Sachkunde bei der Abgabe von Stoffen und Gemischen.
  • § 12: Neue Vorschriften für Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Abgabe und dem Inverkehrbringen von Stoffen und Gemischen.
  • § 13: Neue Vorschriften für Straftaten im Zusammenhang mit der Abgabe und dem Inverkehrbringen von Stoffen und Gemischen.
  • § 14: Neue Übergangsvorschriften für die Anwendung der neuen Vorschriften.