Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 335 Inkrafttreten: 2021-04-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2021-03-17 BGBl-Id: bgbl1-2021-10-7
489 B
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§ 88d
Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 2021-03-17 — Gesetz zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III) Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 335
§ 88d: Einführung einer Einmalzahlung für Leistungsberechtigte