Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 2586 Inkrafttreten: 2013-08-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm-teilweise Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2013-07-29 BGBl-Id: bgbl1-2013-42-1
774 B
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BR_G — 2013-07-29
- Titel: Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – 2. KostRMoG)
- Typ: Änderung
- Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 2586
- Inkrafttreten: 2013-08-01
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/42#page=2
- Kurz: Das Gesetz modernisiert das Kostenrecht in verschiedenen Bereichen, insbesondere in Bezug auf Gerichte, Notare, Justizverwaltung und verschiedene Branchen.
Betroffene Stellen
- § 7a Abs. 3 Satz 2: Die Ausnahme für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung nach § 2356 Abs. 2 BGB wird neu formuliert.
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.