Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 1245 Inkrafttreten: 2020-12-23 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2020-06-23 BGBl-Id: bgbl1-2020-28-2
314 B
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§ 656
Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 2020-06-23 — Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 1245
§ 656 Absatz 2: Ersetzen von 'Mäkler' durch 'Makler'