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LawGit Spiegel 41e07d76e1 BGBl. 2020 I S. 1245 · Änderung · Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser
Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 1245
Inkrafttreten: 2020-12-23
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2020-06-23

BGBl-Id: bgbl1-2020-28-2
2020-06-23 12:00:00 +00:00

314 B

§ 656

Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 2020-06-23 — Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 1245

§ 656 Absatz 2: Ersetzen von 'Mäkler' durch 'Makler'