Fundstelle: BGBl. 1961 I Nr. 58 Inkrafttreten: 1961-08-03 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1961-08-02 BGBl-Id: bgbl1-1961-58-3
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- § 11: Gesamtdienstzeit bei Berechnung der Versorgungsbezüge
- § 12: Beträge aus früherem Dienstverhältnis abzurechnen
- § 13: Umfang der Berufsförderung nach Gesamtdienstzeit
- § 13a: Beurlaubung ohne Dienstbezüge bei Berechnung der Übergangsgelder
- § 18 Abs. 1: Festsetzung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge
- § 19: Abschnitt gestrichen
- § 23 Satz 1: Zeit einer praktischen Tätigkeit oder Besuch einer Fachschule berücksichtigt
- § 27 Abs. 3: Unterkunft wegen Entfernung zur Familienwohnung
- § 31 Satz 4: Worte gestrichen
- § 33 Abs. 4: Worte gestrichen
- § 34 Abs. 2 Satz 2: Worte gestrichen
- § 38 Satz 1: Wort ersetzt
- § 38 Satz 2: Wort ersetzt
- § 41 Abs. 2: Worte gestrichen
- § 46 Abs. 1 Satz 3: Neue Fassung
- § 46 Abs. 2 Satz 1: Worte gestrichen
- § 46 Abs. 3 Satz 2: Worte eingefügt und gestrichen
- § 51: Abschnitt gestrichen
- § 52: Abschnitt gestrichen
- § 62 Abs. 3: Neuer Satz angefügt
- § 62 Abs. 6: Neuer Absatz angefügt
- § 63: Neue Überschrift und Absatz 1 neu formuliert