Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 5037 Inkrafttreten: 2022-01-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2021-12-06 BGBl-Id: bgbl1-2021-81-3
925 B
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ALG — 2021-12-06
- Titel: Verordnung zur Ermittlung des Arbeitseinkommens aus der Land- und Forstwirtschaft für das Jahr 2022 (Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2022 – AELV 2022)
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 5037
- Inkrafttreten: 2022-01-01
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2021/81#page=61
- Kurz: Die Verordnung legt die Methode zur Ermittlung des Arbeitseinkommens aus der Land- und Forstwirtschaft für das Jahr 2022 fest, basierend auf Beziehungswerten und dem Wirtschaftswert der Betriebe.
Betroffene Stellen
- § 35: Grundlage für die Ermittlung des Arbeitseinkommens für das Jahr 2022
- § 32 Absatz 6 Satz 5: Zugrundelegung des Wirtschaftswerts für die Ermittlung des Arbeitseinkommens
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.